Mehr als die Hälfte der Brandfälle pro Jahr in Österreich passieren im Privatbereich, bundesweit werden jährlich in etwa 25.000 Brände verzeichnet. Zur effektiven Verhütung von Bränden und zur Schadensminimierung kommt der vorbeugende Brandschutz zum Einsatz. Unter "vorbeugendem Brandschutz" versteht man alle Maßnahmen, welche verhindern sollen, dass es zu einem Brand kommt bzw. dass ein Brand größeren Schaden anrichten kann.
In großen Betrieben und öffentlichen Gebäuden beispielsweise sind Brandschutzvorkehrungen Gang und Gäbe – vielleicht sind Ihnen schon einmal die Brand- bzw. Rauchmelder an den Decken solcher Gebäude aufgefallen. Doch auch im Privatbereich ist es im Sinne Ihrer und der Sicherheit Ihrer Familie sinnvoll, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen. Sie selbst können in Ihrer Umgebung durch die Beachtung einfacher Punkte dazu beitragen, dass das Brandentstehungsrisiko möglichst geringgehalten wird und dass ein Brandereignis bereits im Entstehungsstadium entdeckt und dem entgegengewirkt werden kann.
Wertvolle Informationen zum Brandschutz und Verhalten im Brandfall finden sich u.a. auch im Infofolder des Bundesministeriums für Inneres (HIER zum Download).
Tragbare Feuerlöscher & Löschdecken
Tragbare Feuerlöscher gehören wohl zu den effektivsten Mitteln erster Löschhilfe. Es empfiehlt sich also, das eigene Heim mit Feuerlöschern und Löschdecken auszustatten, auch wenn diese nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Denn damit lässt sich schnell eingreifen und damit oft Schlimmeres verhindern.
- Der richtige Feuerlöscher: Bei Feuerlöschern gibt es verschiedene Arten mit unterschiedlichen Löschmitteln für unterschiedliche Anwendungsbereiche. Für Wohnbereiche empfehlen sich generell Schaum- oder Wasserlöscher mit mindestens 6 Litern Füllmenge. Pulverlöscher sind aufgrund der Sichtbehinderung und Verschmutzungsgefahr im Anwendungsfall eher nur für den Garagen- und Werkstättenbereich geeignet. Im Fachhandel erhalten Sie die für Ihre Anforderungen geeigneten Feuerlöscher und auch fachkundige Beratung dazu.
- Regelmäßige Überprüfung: Feuerlöscher müssen längstens alle 2 Jahre von einer dafür ausgebildeten Person überprüft werden, denn ein defekter Feuerlöscher hilft im Ernstfall so viel wie gar kein Feuerlöscher. Auf der aufgeklebten Prüfplakette ist der nächste und letzte Überprüfungstermin ersichtlich. Die Überprüfung wird von Fachbetrieben durchgeführt, mancherorts werden auch Feuerlöscher-Überprüfungsaktionen veranstaltet, wo man seine Feuerlöscher von fachkundigen Personen rasch und ohne Termin prüfen lassen kann.
- Richtige Handhabung: Informieren Sie sich schon vorher, wie der Feuerlöscher funktioniert! Im Brandfall werden Sie keine Zeit finden, um die Hinweise auf dem Feuerlöscher zu lesen. Aber keine Scheu: Man kann nur wenig falsch machen, und etwas zu tun, ist besser als nichts zu tun. In unregelmäßigen Abständen werden von verschiedenen Fachfirmen und Institutionen auch Feuerlöschübungen veranstaltet, bei denen man selbst das Löschen ausprobieren kann.
- Löschdecken: Feuerlöscher sind nicht für jeden Brandfall im Haushalt geeignet. Bei einem Fettbrand z.B. ist es überaus gefährlich, mit einem flüssigen Löschmittel zu löschen! Hier eignet sich am besten eine Löschdecke, die idealerweise griffbereit in der Küche montiert wird. Sollte eine Pfanne mit heißem Fett zu brennen beginnen und keine Löschdecke vorhanden sein, bitte Vorsicht mit anderen Stoffstücken, da diese selbst zu brennen beginnen können. Sinnvoller ist es, die Pfanne mit einem Deckel abzudecken und dadurch den Brand zu ersticken.
- Ruhe bewahren! In allen Fällen ist es am allerwichtigsten, Ruhe zu bewahren. Hektik führt zu überstürztem Handeln, Fehlern und noch mehr Gefahr. Bleiben Sie ruhig und halten Sie sich an die Verhaltensweisen im Brandfall, dann kommen Sie und andere Betroffene am besten aus der Gefahrensituation.
Heimmelder
Punkt 3.11 der Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik besagt: „In Wohnungen muss in allen Aufenthaltsräumen – ausgenommen in Küchen – sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein unvernetzter Rauchwarnmelder angeordnet werden.“
In Österreich wird die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern also von der OiB Richtlinie 2 geregelt. In öffentlichen Gebäuden sind Brandschutzeinrichtungen wie Rauchwarnmelder Pflicht, seit 2008 sind sie auch im Privatbereich bei neuen Gebäuden gesetzlich vorgeschrieben. Bei Sanierung von Altbauten, bei denen ein Baubescheid vorliegt, werden diese für gewöhnlich ebenfalls vorgeschrieben.
Rauchwarnmelder können Leben retten, denn: Viele Brand-Todesopfer werden im Schlaf vom Brand überrascht. Die meisten Menschen sterben bei Bränden nicht durch die Flammen, sondern durch Rauchgasvergiftungen. Auch Kohlenmonoxid ist eine tückische und nicht wahrnehmbare Gefahr. Rüsten Sie Ihr Heim daher mit Rauchwarnmeldern aus! Gute Geräte sind im Fachhandel oder auch online günstig zu erwerben und für gewöhnlich ganz einfach selbst zu installieren.
- Rauchmelder: In jedem Aufenthaltsraum und jedem Verbindungsgang vom Aufenthaltsraum (außer Kochbereich) bis zur Wohnungs- bzw. Haustüre sollten sich Rauchwarnmelder/Heimmelder befinden. Der Rauchwarnmelder muss der EN 14604 entsprechen. Es gibt auch Systeme, die durch Vernetzung untereinander Alarm im gesamten Haus auslösen, auch wenn der betroffene Bereich abgelegen ist und ein Rauchmelder nicht von überall hörbar wäre. Brandschutzbetriebe beraten Sie gerne über die Möglichkeiten und Anforderungen.
- Kohlenmonoxid-Melder: Nicht nur Brandrauch kann zur tödlichen Gefahr werden, auch Kohlenmonoxid in Wohnräumen hat schon Todesopfer gefordert. Das Gas ist geruch- und farblos und daher nicht wahrzunehmen. CO-Melder warnen, wenn die Konzentration des Gases in der Luft eine gefährliche Konzentration annimmt. Daher ist ein Melder im Ernstfall überaus wichtig, auch wenn man selbst kein Gasgerät besitzt. Denn es ist auch schon vorgekommen, dass CO aus benachbarten Wohnungen (z.B. von einem defekten Umluftklimagerät) in die eigenen vier Wände zieht. Wenn man selbst ein Gasgerät besitzt, muss dies unbedingt regelmäßig gewartet und kontrolliert werden.
Bauliche und Wohnraum-Maßnahmen, Lagerung
Schon beim Bauen von Gebäuden sind bestimmte Vorgaben zu beachten, um später einen ausreichenden Brandschutz zu gewährleisten. Wichtig ist, dass Brandschutzeinrichtungen, aber auch andere Geräte (z. B. Heizgeräte) im Haushalt, regelmäßig auf Funktionstüchtigkeit überprüft und stets ordnungsgemäß verwendet werden.
- Brandschutztüren: Achten Sie darauf, dass Brandschutztüren stets geschlossen sind (nicht mit einem Keil oder ähnlichem offen halten) und ordnungsgemäß selbstständig schließen.
- Ordnung halten: Achten Sie generell auf Ordnung und Sauberkeit und füllen Sie z. B. Ihren Dachboden oder Keller nicht mit Schachteln oder Müll an.
- Lagerung von Gasflaschen: Lagern Sie keine Flüssiggasflaschen im Keller oder im Wohnbereich. Erstens können Ventile undicht werden und das Gas zur tödlichen Gefahr werden (Gasexplosion). Zweitens stellen Gasflaschen im Brandfall eine tödliche Gefahr für unsere Feuerwehrmitglieder dar. Kennzeichnen Sie die Räumlichkeiten, in denen Gas gelagert ist, damit Einsatzkräfte im Ernstfall gleich Bescheid wissen.
- Regelmäßige Wartung: Lassen Sie regelmäßig Ihre Heiz- und Gasgeräte warten. Schlecht gewartete Gasthermen können sehr schnell zur tödlichen Gefahr werden (CO-Vergiftung!). Des Weiteren können Klima- oder Lüftungsgeräte den Abzug der Abgase stören. Auch bei Kaminen, Kachelöfen oder Saunaöfen ist eine gründliche Überprüfung auf Funktionstüchtigkeit wichtig – ganz besonders vor der ersten jährlichen Inbetriebnahme.
- Sachgerechte Verwendung: Achten Sie grundsätzlich bei allen Geräten – besonders bei Geräten, die warm/heiß werden (Griller, Heizlüfter, Bügeleisen, Öfen, …) – auf sachgerechte Handhabung und machen Sie sich stets mit Bedienungsanleitungen vertraut, da diese auf mögliche Gefahren hinweisen. Lassen Sie solche Geräte nie unbeaufsichtigt in Betrieb und trennen Sie diese wenn möglich von der Stromquelle, wenn sie nicht verwendet werden.
Elektronische Geräte
Die häufigste Brandursache im Haushalt sind Defekte bei elektrischen Geräten oder offenes Feuer wie z. B. Kerzen, Adventgestecke, usw. Eine ordnungsgemäße Verwendung ist die Voraussetzung für Sicherheit – aber auch darüber hinaus ist es hilfreich, einige Maßnahmen zu beachten.
- Geräte vom Strom nehmen: Achten Sie immer darauf, sämtliche wärmeerzeugende Geräte wie Bügeleisen, Heizlüfter, usw. nach dem Gebrauch abzuschalten. Trennen Sie sie bei Nichtverwendung idealerweise von der Stromquelle. Besonders, wenn Sie längere Zeit nicht zu Hause sind, z. B. wenn Sie in Urlaub fahren. Machen Sie sich schon vor der Benutzung mit der Bedienungsanleitung vertraut und achten Sie auf Warnhinweise.
- Genau kontrollieren: Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre elektrischen Geräte und Kabel auf Defekte oder Schmauchspuren. Ein verformtes oder dunkel gefärbtes Gehäuse kann oft Hinweis auf eine übermäßige Erwärmung sein, welche in weiterer Folge zu einem Brand führen kann.
- Akku-Ladung: Laden Sie Ihre Mobiltelefone, Tablets, usw. möglichst in Bereichen, wo sich keine Brandlasten befinden und der Untergrund nur schwer brennbar ist. Ungünstig ist z. B., das Gerät auf eine Tischdecke zu legen, wo sich darüber vielleicht noch ein Vorhang befindet oder das Telefon gar in das Bett unter dem Polster zu laden. In seltenen Fällen können sich die Akkus bei der Ladung überhitzen, wodurch es in weiterer Folge zum Brand kommen kann. Optimal ist es, das Telefon beispielsweise auf einer Küchenarbeitsplatte oder Fensterbrett zu laden (sofern sich kein Vorhang oder sonstige Brandlasten im Nahbereich befinden).
Offenes Feuer (Dekoration, saisonale Anlässe, etc.)
Kerzen und hübsche, leuchtende Dekorationselemente sind zwar schön anzusehen, bergen aber auch Gefahren, wenn sie unbeobachtet und an gefährlichen Stellen sind. Gerade in der Adventzeit sollten daher einige Regeln beachtet werden, um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben.
- Kerzen und offenes Feuer: Lassen Sie Kerzen und offenes Feuer im Haus niemals unbeaufsichtigt, auch wenn Sie nur kurz aus dem Zimmer gehen oder gar das Haus verlassen. Ein unvorsichtiges Haustier, ein durch einen Windzug bewegter Vorhang oder ein brennbarer Untergrund können schnell zum Verhängnis werden. Auch das zur Weihnachtszeit so beliebte Friedenslicht sollte man nur in geeigneten Laternen brennen lassen, auf einem Untergrund und in einem Umfeld, wo nichts in Brand geraten kann.
- Vorsicht mit brennbaren Flüssigkeiten: Gehen Sie umsichtig und aufmerksam mit offenem Feuer um. Niemals brennbare Flüssigkeiten in offene Flammen bringen, z. B. beim Grillen oder Nachfüllen eines Ethanolkamins.
- Sachgemäß handhaben und aufbewahren: Räumen Sie sämtliche mögliche Zündquellen wie Feuerzeuge, Streichhölzer, Bügeleisen und andere gefährliche Geräte bei Nichtverwendung immer weg und bewahren Sie diese stets außerhalb der Reichweite von Kindern oder Personen, die nicht ordnungsgemäß damit umgehen können, auf.
- Sicherheit & Weihnachtszeit: Gehen Sie immer sicher, dass bei der Entzündung von Kerzen, Wunderkerzen („Sterndlspritzer“) und anderem geeignete Löschmittel bereitstehen. Ein Schaumfeuerlöscher ist natürlich immer empfehlenswert, zumindest sollte ein mit Wasser gefüllter Kübel bereitstehen. Besondere Vorsicht muss herrschen, wenn der Christbaum oder das Reisig bereits trocken sind und schon seit längerer Zeit im Warmen stehen. Strombetriebene Lichterketten sind eine empfehlenswerte Alternative, achten Sie vor dem Aufhängen aber immer darauf, dass die Kabel und Lampen unbeschädigt und funktionstüchtig sind.